Garantie versus Gewährleistung
Garantie versus Gewährleistung
Die Gewährleistung (Mängelhaftung) ist gesetzlich geregelt und greift immer. Bei Neuware gilt sie 24 Monate lang, bei B-Ware ein Jahr. Stellst Du in dieser Zeitspanne fest, dass das Smartphone kaputt ist, muss der Händler für den Schaden aufkommen – allerdings nur, wenn der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war und Du ihn nicht selbst verschuldet hast. Dabei gilt die Regelung der Beweislastumkehr: In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Schaden beim Kauf noch nicht vorhanden war; ab dem 7. Monat musst Du als Käufer beweisen, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war. Um zu belegen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorlag oder eben nicht, wäre meistens ein aufwendiges Gutachten nötig. Da ein solches Gutachten in der Regel sowohl dem Käufer als auch dem Händler zu teuer ist, hat die Regelung der Beweislastumkehr in der Praxis zur Folge, dass der Käufer 6 Monate lang einen Defekt ersetzt bekommt oder anschließend nicht bzw. nur mit großem Aufwand.
Garantie ist keine Gewährleistung! Gewährleistung (Mängelhaftung) Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Verfügung stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware geliefert hat. Gewährleistung heißt, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer übernimmt die Haftung für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche versteckte Mängel, die erst später zum Vorschein kommen. Umgangssprachlich werden beide Begriffe fälschlicherweise vermischt. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die freiwillig vereinbarte Verpflichtung (meist des Herstellers), während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem: –> Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee) –> Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Ein Garantieversprechen ist damit eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers (Die Hersteller bieten hier unterschiedliche Grantiearten: Vor-Ort-Service, Direktaustausch, PickUp & Return, BringIn, usw.). Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe oben. Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar im Umfang oder der Zeitdauer verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.